WAS MUSS ICH ALS KÜNDIGER BEI EINER KÜNDIGUNG BEACHTEN?
Eine Kündigung ist ein bedeutender Schritt, sei es im Arbeitsverhältnis oder bei einem Mietvertrag. Fehler in diesem Prozess können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. In diesem Blog erfahren Sie, worauf Sie als Kündiger achten müssen, um eine rechtssichere Kündigung durchzuführen, einschließlich gesetzlicher Grundlagen, verschiedener Zustellmethoden und praktischer Tipps.
DIE BEDEUTUNG EINER ORDNUNGSGEMÄSSEN KÜNDIGUNG IN EINEM PRAXISBEISPIEL
Stellen Sie sich vor, Sie sind Vermieter und möchten einem Mieter wegen wiederholter Zahlungsverzögerungen kündigen. Sie senden die Kündigung per Post und erfahren später, dass der Mieter behauptet, das Schreiben nie erhalten zu haben. Ein Rechtsstreit entsteht, und Sie müssen beweisen, dass die Kündigung tatsächlich zugestellt wurde. Solche Probleme lassen sich durch eine sorgfältige und rechtskonforme Vorgehensweise bei der Kündigung vermeiden.
GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND ANFORDERUNGEN
Die Kündigung eines Mietvertrags muss nach § 568 BGB schriftlich erfolgen und vom Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein. Mündliche oder elektronische Kündigungen sind unwirksam. Für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter ist nach § 573 BGB ein berechtigtes Interesse erforderlich, wie beispielsweise Eigenbedarf oder erhebliche Vertragsverletzungen durch den Mieter. Diese Gründe müssen im Kündigungsschreiben klar angegeben werden. Außerdem ist die Einhaltung der Kündigungsfrist entscheidend. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter beträgt in der Regel drei Monate, es sei denn, im Mietvertrag wurden andere Vereinbarungen getroffen. Für Mieter gilt in der Regel dieselbe Frist.
RECHTLICHE SCHUTZKLAUSELN
Mieter haben das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn diese eine unzumutbare Härte darstellt (§ 574 BGB). In solchen Fällen kann das Mietverhältnis fortgesetzt werden, wenn die Beendigung für den Mieter oder dessen Familie eine besondere Härte bedeuten würde. Zudem darf eine Kündigung nicht gegen allgemeine rechtliche Vorschriften verstoßen, wie etwa die Verletzung von Grundrechten oder anderen gesetzlichen Bestimmungen. Eine Kündigung, die gegen gesetzliche Verbote (§ 134 BGB) oder die guten Sitten (§ 138 BGB) verstößt, ist nichtig. Ebenso darf eine Kündigung nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen, sie muss fair und angemessen sein.
DIE GÄNGIGEN METHODEN DER ZUSTELLUNG
Die sicherste Methode, eine Kündigung zuzustellen, ist die persönliche Übergabe. Der Empfänger sollte den Erhalt schriftlich bestätigen, idealerweise in Anwesenheit eines Zeugen. In der gängigen Praxis, haben Kündiger jedoch im Alltagsgeschäft nicht die zeitlichen Ressourcen, um jede Kündigung selbständig zu übergeben. Alternativ kann die Zustellung per Boten erfolgen, wobei der Bote als Zeuge fungieren kann. Ein Dienst wie Grüne Kuriere bietet ein spezielles Verfahren an, das den Erhalt des Dokuments ohne Internetverbindung bestätigt und DSGVO-konform ist. Ein Einschreiben mit Rückschein ist eine weit verbreitete Methode, birgt jedoch das Risiko, dass der Empfänger die Annahme verweigert. In solchen Fällen muss oft gerichtlich geklärt werden, ob die Kündigung als zugestellt gilt.
PRAKTISCHE TIPPS FÜR DIE RECHTSSICHERE ZUSTELLUNG
Um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtzeitig und ordnungsgemäß zugestellt wird, sollten Sie einige praktische Tipps befolgen. Dokumentieren Sie jeden Schritt der Zustellung sorgfältig, einschließlich Zeitpunkt, Zustellmethode und beteiligten Personen. Nutzen Sie mehrere Zustellungswege parallel, um sicherzustellen, dass die Kündigung den Empfänger erreicht. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Fehler bei der Zustellung können kostspielige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.