anwaltlich geprüft, dokumentiert & bundesweit
Kündigung rechtssicher zustellen
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn der Zugang eindeutig nachweisbar ist.
Wir stellen Ihre Kündigung diskret, zuverlässig und vollständig dokumentiert zu, deutschlandweit und innerhalb kurzer Zeit. Mit persönlicher Übergabe oder dokumentiertem Einwurf, inklusive Zustellnachweis. Ob persönliche Übergabe oder dokumentierter Einwurf: Sie erhalten einen gerichtsfesten Zustellnachweis.

✓ Bundesweit innerhalb von 24–48 Stunden möglich

✓ Gerichtlich verwertbarer Zustellnachweis

✓ Für Arbeitsrecht, Mietrecht, Unternehmen & sonstige Verträge

✓ DSGVO-konform & diskret

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✓ DSGVO-konform & diskret
Warum eine Kündigung rechtssicher zugestellt werden muss
Der Zugang einer Kündigung muss eindeutig und nachweisbar sein. Genau hier scheitern klassische Zustellarten wie Post, Einwurf-Einschreiben, Einschreiben Rückschein oder sonstige Einschreibe-Varianten regelmäßig. In der Praxis werden sie angefochten oder schlicht nicht anerkannt.
Warum eine Kündigung rechtssicher zugestellt werden muss
Der Zugang einer Kündigung muss eindeutig und nachweisbar sein. Genau hier scheitern klassische Zustellarten wie Post, Einwurf-Einschreiben, Einschreiben Rückschein oder sonstige Einschreibe-Varianten regelmäßig. In der Praxis werden sie angefochten oder schlicht nicht anerkannt.
Zustellung scheitert häufig bereits an der Durchführung
Hier mehr Informationen über das Scheitern von Zusellungen und warum es so blöd ist, wenn es passiert.
- Der Briefkasten war voll
- Ich habe keine Benachrichtigung erhalten
- Ich war nicht zu Hause
- Ich habe nie etwas erhalten
Zustellung ist leicht angreifbar - selbst wenn sie stattgefunden hat
Hier mehr Informationen über das Scheitern von Zusellungen und warum es so blöd ist, wenn es passiert.
- Das war nur ein Zettel
- Das war nicht die Kündigung
- Der Umschlag war leer
Die Konsequenz: kein gerichtsfester Zustellnachweis
Hier mehr Informationen über das Scheitern von Zusellungen und warum es so blöd ist, wenn es passiert.
- Das Einwurf-Einschreiben war nicht eindeutig
- Keine Fotos
- Kein Nachweis, welcher Inhalt im Umschlag war
- Kein objektiver Zustellbeweis
Die Lösung: Eine Zustellung, deren Ablauf vollständig dokumentiert wird.
Höchste Nachweisbarkeit
Gerichtsfester Zustellnachweis
Schnelle Durchführung
Transparente Dokumentation
Wie wir eine Kündigung rechtssicher zustellen
Unsere Zustellung ist so konzipiert, dass der gesamte Vorgang objektiv nachvollziehbar und dokumentiert ist, ohne dass der Kurier Zugriff auf den Dokumenteninhalt hat.
Erstkontakt
Sie teilen uns Abholort, Empfängeradresse und gewünschtes Zustelldatum mit.
Angebot in wenigen Minuten
Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Termin, Zeitfenster und Kosten (ab 239 € netto).
Auftragsbestätigung & Übergabe der Dokumente
Nach Bestätigung des Angebots übergeben Sie die Dokumente zum vereinbarten Termin - in einem geschlossenen DIN A4 Umschlag - an den Abholer. Der Abholer kennt den Inhalt des Umschlags nicht.
Dokumentation & Weitertransport
In unserer Geschäftsstelle wird der Umschlag ausschließlich zum Zweck der Beweissicherung geöffnet. Der Inhalt wird vor der Zustellung dokumentiert, anschließend neu einkuvertiert, verschlossen und für den Weitertransport vorbereitet.
Zustellung und Nachweis
Ein Kurier stellt den verschlossenen Umschlag an der Empfängeradresse zuverlässig zu, entweder:
durch persönliche Übergabe an den Empfänger oder einer empfangsberechtigten Person mit Unterschrift auf einer Empfangsbestätigung oder
durch dokumentiertem Briefkasten-Einwurf.
Der Kurier hat keine Kenntnis über den Inhalt des Umschlags. Nach Zustellung erhalten Sie alle Nachweise digital von uns übermittelt.
Datenschutz & Diskretion
Warum der Kurier den Inhalt nicht kennt
Damit vertrauliche Unterlagen und personenbezogene Daten nicht bei Dritten landen, ist der Zustellprozess bei uns klar getrennt: Der Kurier erhält nur den verschlossenen Umschlag sowie die Abhol- oder Zustelladresse, nicht den Inhalt.
Die Prüfung und Dokumentation der Unterlagen erfolgt bei uns im Haus, nicht durch externe Fahrer oder Partnerunternehmen. So bleiben vertrauliche und sensible Informationen geschützt.
Warum wir dennoch Adressdaten verarbeiten
Damit eine Abholung oder Zustellung überhaupt möglich ist, benötigen wir die Empfänger- und Absenderadresse. Diese Daten werden lediglich für die Durchführung des Auftrags verarbeitet, zum Beispiel:
Zur Auftragserfassung
Zur Erstellung des Versandlabels
Zur Koordination und Information der abholenden und/oder zustellenden Station
Adressdaten sind somit technisch notwendig und DSGVO-rechtlich zulässig (Verarbeitung zur Vertragserfüllung). Der Dokumenteninhalt bleibt davon vollständig getrennt und ist für den abholenden oder zustellenden Kurier nicht einsehbar. Dadurch bleibt der gesamte Ablauf DSGVO-konform und gleichzeitig diskret.
Wann gilt eine Kündigung als zugegangen? (§ 130 BGB)
Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Nach § 130 Abs. 1 BGB wird sie erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Nicht der Versand, sondern der Zugang entscheidet über Fristbeginn und Wirksamkeit einer Kündigung.
Zugang bedeutet: Die Erklärung gelangt so in den Machtbereich des Empfängers, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es grundsätzlich nicht an.
So bestimmt sich der Zugangszeitpunkt
Einwurf in den Briefkasten zu einer Zeit, zu der üblicherweise noch mit einer Leerung gerechnet werden kann: Zugang grundsätzlich noch am selben Tag.
Einwurf nach der üblichen Leerungszeit: Zugang regelmäßig erst am folgenden Werktag.
Persönliche Übergabe: Zugang im Moment der Aushändigung.
Typische Streitpunkte beim Zugang einer Kündigung
Der Zugang wird vollständig bestritten.
Der Zeitpunkt des Zugangs ist streitig.
Der Briefkasten war nicht zugänglich.
Der Empfänger verweigert die Annahme.
Die Zustellungsart wird angegriffen.
Zugangsnachweis und Beweislast: Wer muss was beweisen?
Im Streitfall trägt der Kündigende die Beweislast für den Zugang der Kündigung und den Zeitpunkt des Zugangs.
Der reine Versand eines Schreibens genügt dafür regelmäßig nicht. Entscheidend ist, ob nachvollziehbar dokumentiert werden kann, wann und auf welche Weise die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist.
Je weniger Informationen über den tatsächlichen Zustellvorgang vorliegen, desto größer ist das Risiko späterer Streitigkeiten.
Typische Zustellarten im Vergleich
Übergabe-Einschreiben
Dokumentiert in erster Linie den Versuch der persönlichen Übergabe. Wird der Empfänger nicht angetroffen oder verweigert er die Annahme, kann sich die Zustellung verzögern oder scheitern.
Einwurf-Einschreiben
Dokumentiert primär einen Versand- und Einwurfvorgang durch den Zustelldienst. Weder der Inhalt des Umschlags noch die konkreten Umstände des Zustellvorgangs werden dabei regelmäßig festgehalten.
Standardbrief
Dokumentiert lediglich den Versand. Ob, wann und unter welchen Umständen der Brief tatsächlich zugegangen ist, lässt sich später häufig nur eingeschränkt nachvollziehen.
Dokumentierte Botenzustellung
Hier wird nicht nur der Versand, sondern der gesamte Zustellvorgang festgehalten. Je nach Situation unter anderem Zeitpunkt, Zustellart, Zustellort, Annahmeverweigerungen oder Briefkasteneinwürfe. Der Zustellbote kann den Ablauf zudem als Zeuge bestätigen. So liegen regelmäßig deutlich mehr Informationen über den tatsächlichen Zugang vor als bei einem reinen Versandnachweis.
Zugangsvereitelung: Wenn der Empfänger nicht annimmt
Verweigert der Empfänger die Annahme grundlos oder vereitelt er den Zugang treuwidrig, kann dies dazu führen, dass die Kündigung rechtlich dennoch als zugegangen behandelt wird. Grundlage hierfür ist der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).
Mit einer dokumentierten Botenzustellung können Zustellversuche, Annahmeverweigerungen und Zeitpunkte regelmäßig nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ohne Zeugen und Dokumentation bleibt die Behauptung „mir wurde nichts zugestellt" häufig schwer zu widerlegen. Eine dokumentierte Botenzustellung ermöglicht hingegen einen nachvollziehbaren Nachweis des Zustellversuchs, einer möglichen Annahmeverweigerung sowie von Zeitpunkt und Ablauf der Zustellung.
Aktuelle BAG-Rechtsprechung zum Zugang
Die Arbeitsgerichte stellen beim Zugang strenge Anforderungen an den Nachweis. Aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigen, dass ein bloßer Versand- oder Sendungsnachweis nicht genügt.
Worauf das BAG abstellt
BAG, 30.01.2025, 2 AZR 68/24: Ein Einlieferungsbeleg zusammen mit dem Online-Sendungsstatus reicht nicht aus, um den Zugang nachzuweisen. Der bloße digitale Sendungsverlauf liefert keinen ausreichenden Nachweis.
Unsicher, ob Ihre Zustellung im Streitfall hält?
Wir stellen Ihre Kündigung dokumentiert per Bote zu, mit gerichtsfestem Nachweis. Bundesweit, 24 bis 48 Stunden nach Abholung der Dokumente.
Zustellarten im Vergleich: Tempo und Beweiskraft
Der bestehende Vergleich, erweitert um die entscheidende Spalte: die Beweiskraft im Streitfall.
24 bis 48 h nach Abholung
Zeugnis des Boten, Protokoll, Foto
Sehr hoch
1 bis 3 Werktage
Beleg, abhängig von Annahme
Mittel
1 bis 3 Werktage
Kein Zustellnachweis
Gering
Tage bis Wochen
Zustellungsurkunde
Sehr hoch
Botenzustellung
Sehr hoch
Einschreiben
Mittel
Standardbrief / Post
Gering
Gerichtsvollzieher
Sehr hoch
Versand ist nicht gleich Zugang. Entscheidend ist die Beweiskraft im Streitfall, nicht die Versandart.
Botenzustellung ab 239 € netto
Höchste Beweiskraft, schnell und dokumentiert. Starten Sie Ihre rechtssichere Zustellung in wenigen Minuten.
Mehr zu den einzelnen Zustellarten
Kündigung per Bote zustellen
Zuverlässig, direkt und mit klar dokumentierterem Nachweis per persönlicher Übergabe oder dokumentiertem Einwurf.
Kündigung per Post zustellen
In der Praxis oft unsicher, da der Zugang vom Empfänger leicht bestritten werden kann.
Kündigung per Einwurf-Einschreiben
Beliebt, aber in Streitfällen immer seltener nachweisbar .
Kündigung per Gerichtsvollzieher
Hoher formaler Stellenwert, aber organisatorisch komplex und zeitlich deutlich unflexibler.
In welchen Rechtsbereichen fallen kündigungsrelevante Zustellungen an?


Arbeitsrecht
Kündigungen während der Probezeit, bei Fehlverhalten, Krankheit oder sonstigen betrieblichen Gründen.
Mietrecht
Kündigungen durch Vermieter & Mieter, Eigenbedarf, Vertragsverstöße.
Vertragsrecht & Unternehmen
Fristgerechte Vertragskündigungen, geschäftliche Mitteilungen, Vertragsbeendigungen.
Sonstige Bereiche
Dokumente, bei denen klar sein muss, dass diese dem Empfänger rechtssicher zugegangen sind.
Arbeitsrecht
Kündigungen während der Probezeit, bei Fehlverhalten, Krankheit oder sonstigen betrieblichen Gründen.
Mietrecht
Kündigungen durch Vermieter & Mieter, Eigenbedarf, Vertragsverstöße.
Vertragsrecht & Unternehmen
Fristgerechte Vertragskündigungen, geschäftliche Mitteilungen, Vertragsbeendigungen.
Sonstige Bereiche
Dokumente, bei denen klar sein muss, dass diese dem Empfänger rechtssicher zugegangen sind.
Preisliste (Netto)
Unsere Leistungen im Überblick. Es können anfallen.
Paketpreis
239,00 €
/ Zustellung
deutschlandweite Abholung
Dokumentation
deutschlandweite Zustellung
Paketpreis
339,00 €
/ Zustellung
ausländische Abholung
Dokumentation
deutschlandweite Zustellung
Paketpreis
339,00 €
/ Zustellung
deutschlandweite Abholung
Dokumentation
ausländische Zustellung
Paketpreis
379,00 €
/ Zustellung
ausländische Abholung
Dokumentation
ausländische Zustellung
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Kündigung per Post ausreichend?
In vielen Fällen kann der Zugang bestritten werden. Wir erklären auf der Unterseite „Kündigung per Post“, welche Risiken bestehen.