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anwaltlich geprüft, dokumentiert & bundesweit

Kündigung rechtssicher zustellen

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn der Zugang eindeutig nachweisbar ist.

Wir stellen Ihre Kündigung diskret, zuverlässig und vollständig dokumentiert zu, deutschlandweit und innerhalb kurzer Zeit. Mit persönlicher Übergabe oder dokumentiertem Einwurf, inklusive Zustellnachweis. Ob persönliche Übergabe oder dokumentierter Einwurf: Sie erhalten einen gerichtsfesten Zustellnachweis.

✓ Bundesweit innerhalb von 24–48 Stunden möglich

✓ Gerichtlich verwertbarer Zustellnachweis

✓ Für Arbeitsrecht, Mietrecht, Unternehmen & sonstige Verträge

✓ DSGVO-konform & diskret

Warum überhaupt?

Warum eine Kündigung rechtssicher zugestellt werden muss

Der Zugang einer Kündigung muss eindeutig und nachweisbar sein. Genau hier scheitern klassische Zustellarten wie Post, Einwurf-Einschreiben, Einschreiben Rückschein oder sonstige Einschreibe-Varianten regelmäßig. In der Praxis werden sie angefochten oder schlicht nicht anerkannt.

Warum überhaupt?

Warum eine Kündigung rechtssicher zugestellt werden muss

Der Zugang einer Kündigung muss eindeutig und nachweisbar sein. Genau hier scheitern klassische Zustellarten wie Post, Einwurf-Einschreiben, Einschreiben Rückschein oder sonstige Einschreibe-Varianten regelmäßig. In der Praxis werden sie angefochten oder schlicht nicht anerkannt.

Zustellung scheitert häufig bereits an der Durchführung

Hier mehr Informationen über das Scheitern von Zusellungen und warum es so blöd ist, wenn es passiert.

  • Der Briefkasten war voll
  • Ich habe keine Benachrichtigung erhalten
  • Ich war nicht zu Hause
  • Ich habe nie etwas erhalten

Zustellung ist leicht angreifbar - selbst wenn sie stattgefunden hat

Hier mehr Informationen über das Scheitern von Zusellungen und warum es so blöd ist, wenn es passiert.

  • Das war nur ein Zettel
  • Das war nicht die Kündigung
  • Der Umschlag war leer

Die Konsequenz: kein gerichtsfester Zustellnachweis

Hier mehr Informationen über das Scheitern von Zusellungen und warum es so blöd ist, wenn es passiert.

  • Das Einwurf-Einschreiben war nicht eindeutig
  • Keine Fotos
  • Kein Nachweis, welcher Inhalt im Umschlag war
  • Kein objektiver Zustellbeweis

Die Lösung: Eine Zustellung, deren Ablauf vollständig dokumentiert wird.

Höchste Nachweisbarkeit

Gerichtsfester Zustellnachweis

Schnelle Durchführung

Transparente Dokumentation

Der Ablauf

Wie wir eine Kündigung rechtssicher zustellen

Unsere Zustellung ist so konzipiert, dass der gesamte Vorgang objektiv nachvollziehbar und dokumentiert ist, ohne dass der Kurier Zugriff auf den Dokumenteninhalt hat.

Phase 01

Erstkontakt

Sie teilen uns Abholort, Empfängeradresse und gewünschtes Zustelldatum mit.

Phase 02

Angebot in wenigen Minuten

Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Termin, Zeitfenster und Kosten (ab 239 € netto).

Phase 03

Auftragsbestätigung & Übergabe der Dokumente

Nach Bestätigung des Angebots übergeben Sie die Dokumente zum vereinbarten Termin - in einem geschlossenen DIN A4 Umschlag - an den Abholer. Der Abholer kennt den Inhalt des Umschlags nicht.

Phase 04

Dokumentation & Weitertransport

In unserer Geschäftsstelle wird der Umschlag ausschließlich zum Zweck der Beweissicherung geöffnet. Der Inhalt wird vor der Zustellung dokumentiert, anschließend neu einkuvertiert, verschlossen und für den Weitertransport vorbereitet.

Phase 05

Zustellung und Nachweis

Ein Kurier stellt den verschlossenen Umschlag an der Empfängeradresse zuverlässig zu, entweder:

  • durch persönliche Übergabe an den Empfänger oder einer empfangsberechtigten Person mit Unterschrift auf einer Empfangsbestätigung oder

  • durch dokumentiertem Briefkasten-Einwurf.

Der Kurier hat keine Kenntnis über den Inhalt des Umschlags. Nach Zustellung erhalten Sie alle Nachweise digital von uns übermittelt.

DSGVO

Datenschutz & Diskretion

Warum der Kurier den Inhalt nicht kennt

Damit vertrauliche Unterlagen und personenbezogene Daten nicht bei Dritten landen, ist der Zustellprozess bei uns klar getrennt: Der Kurier erhält nur den verschlossenen Umschlag sowie die Abhol- oder Zustelladresse, nicht den Inhalt.

Die Prüfung und Dokumentation der Unterlagen erfolgt bei uns im Haus, nicht durch externe Fahrer oder Partnerunternehmen. So bleiben vertrauliche und sensible Informationen geschützt.

Warum wir dennoch Adressdaten verarbeiten

Damit eine Abholung oder Zustellung überhaupt möglich ist, benötigen wir die Empfänger- und Absenderadresse. Diese Daten werden lediglich für die Durchführung des Auftrags verarbeitet, zum Beispiel:

  • Zur Auftragserfassung

  • Zur Erstellung des Versandlabels

  • Zur Koordination und Information der abholenden und/oder zustellenden Station

Adressdaten sind somit technisch notwendig und DSGVO-rechtlich zulässig (Verarbeitung zur Vertragserfüllung). Der Dokumenteninhalt bleibt davon vollständig getrennt und ist für den abholenden oder zustellenden Kurier nicht einsehbar. Dadurch bleibt der gesamte Ablauf DSGVO-konform und gleichzeitig diskret.

Wann gilt eine Kündigung als zugegangen? (§ 130 BGB)

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Nach § 130 Abs. 1 BGB wird sie erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Nicht der Versand, sondern der Zugang entscheidet über Fristbeginn und Wirksamkeit einer Kündigung.

Zugang bedeutet: Die Erklärung gelangt so in den Machtbereich des Empfängers, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es grundsätzlich nicht an.

So bestimmt sich der Zugangszeitpunkt

Einwurf in den Briefkasten zu einer Zeit, zu der üblicherweise noch mit einer Leerung gerechnet werden kann: Zugang grundsätzlich noch am selben Tag.

Einwurf nach der üblichen Leerungszeit: Zugang regelmäßig erst am folgenden Werktag.

Persönliche Übergabe: Zugang im Moment der Aushändigung.

Typische Streitpunkte beim Zugang einer Kündigung

Der Zugang wird vollständig bestritten.

Der Zeitpunkt des Zugangs ist streitig.

Der Briefkasten war nicht zugänglich.

Der Empfänger verweigert die Annahme.

Die Zustellungsart wird angegriffen.

Zugangsnachweis und Beweislast: Wer muss was beweisen?

Im Streitfall trägt der Kündigende die Beweislast für den Zugang der Kündigung und den Zeitpunkt des Zugangs.

Der reine Versand eines Schreibens genügt dafür regelmäßig nicht. Entscheidend ist, ob nachvollziehbar dokumentiert werden kann, wann und auf welche Weise die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist.

Je weniger Informationen über den tatsächlichen Zustellvorgang vorliegen, desto größer ist das Risiko späterer Streitigkeiten.

Typische Zustellarten im Vergleich

Übergabe-Einschreiben

Dokumentiert in erster Linie den Versuch der persönlichen Übergabe. Wird der Empfänger nicht angetroffen oder verweigert er die Annahme, kann sich die Zustellung verzögern oder scheitern.

Einwurf-Einschreiben

Dokumentiert primär einen Versand- und Einwurfvorgang durch den Zustelldienst. Weder der Inhalt des Umschlags noch die konkreten Umstände des Zustellvorgangs werden dabei regelmäßig festgehalten.

Standardbrief

Dokumentiert lediglich den Versand. Ob, wann und unter welchen Umständen der Brief tatsächlich zugegangen ist, lässt sich später häufig nur eingeschränkt nachvollziehen.

Dokumentierte Botenzustellung

Hier wird nicht nur der Versand, sondern der gesamte Zustellvorgang festgehalten. Je nach Situation unter anderem Zeitpunkt, Zustellart, Zustellort, Annahmeverweigerungen oder Briefkasteneinwürfe. Der Zustellbote kann den Ablauf zudem als Zeuge bestätigen. So liegen regelmäßig deutlich mehr Informationen über den tatsächlichen Zugang vor als bei einem reinen Versandnachweis.

Risiken

Zugangsvereitelung: Wenn der Empfänger nicht annimmt

Verweigert der Empfänger die Annahme grundlos oder vereitelt er den Zugang treuwidrig, kann dies dazu führen, dass die Kündigung rechtlich dennoch als zugegangen behandelt wird. Grundlage hierfür ist der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

Mit einer dokumentierten Botenzustellung können Zustellversuche, Annahmeverweigerungen und Zeitpunkte regelmäßig nachvollziehbar dokumentiert werden.

Ohne Zeugen und Dokumentation bleibt die Behauptung „mir wurde nichts zugestellt" häufig schwer zu widerlegen. Eine dokumentierte Botenzustellung ermöglicht hingegen einen nachvollziehbaren Nachweis des Zustellversuchs, einer möglichen Annahmeverweigerung sowie von Zeitpunkt und Ablauf der Zustellung.

Aktuelle BAG-Rechtsprechung zum Zugang

Die Arbeitsgerichte stellen beim Zugang strenge Anforderungen an den Nachweis. Aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigen, dass ein bloßer Versand- oder Sendungsnachweis nicht genügt.

Worauf das BAG abstellt

BAG, 30.01.2025, 2 AZR 68/24: Ein Einlieferungsbeleg zusammen mit dem Online-Sendungsstatus reicht nicht aus, um den Zugang nachzuweisen. Der bloße digitale Sendungsverlauf liefert keinen ausreichenden Nachweis.

Unsicher, ob Ihre Zustellung im Streitfall hält?

Wir stellen Ihre Kündigung dokumentiert per Bote zu, mit gerichtsfestem Nachweis. Bundesweit, 24 bis 48 Stunden nach Abholung der Dokumente.

Zustellarten im Vergleich: Tempo und Beweiskraft

Der bestehende Vergleich, erweitert um die entscheidende Spalte: die Beweiskraft im Streitfall.

Botenzustellung

Sehr hoch

Einschreiben

Mittel

Standardbrief / Post

Gering

Gerichtsvollzieher

Sehr hoch

Versand ist nicht gleich Zugang. Entscheidend ist die Beweiskraft im Streitfall, nicht die Versandart.

Botenzustellung ab 239 € netto

Höchste Beweiskraft, schnell und dokumentiert. Starten Sie Ihre rechtssichere Zustellung in wenigen Minuten.

Rechtsbereiche

In welchen Rechtsbereichen fallen kündigungsrelevante Zustellungen an?

Arbeitsrecht

Kündigungen während der Probezeit, bei Fehlverhalten, Krankheit oder sonstigen betrieblichen Gründen.

Mietrecht

Kündigungen durch Vermieter & Mieter, Eigenbedarf, Vertragsverstöße.

Vertragsrecht & Unternehmen

Fristgerechte Vertragskündigungen, geschäftliche Mitteilungen, Vertragsbeendigungen.

Sonstige Bereiche

Dokumente, bei denen klar sein muss, dass diese dem Empfänger rechtssicher zugegangen sind.

Transparent auf einen Blick

Preisliste (Netto)

Unsere Leistungen im Überblick. Es können anfallen.

01

Paketpreis

239,00 €

 / Zustellung

  • deutschlandweite Abholung

  • Dokumentation

  • deutschlandweite Zustellung

Paket buchen
02

Paketpreis

339,00 €

 / Zustellung

  • ausländische Abholung

  • Dokumentation

  • deutschlandweite Zustellung

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03

Paketpreis

339,00 €

 / Zustellung

  • deutschlandweite Abholung

  • Dokumentation

  • ausländische Zustellung

Paket buchen
04

Paketpreis

379,00 €

 / Zustellung

  • ausländische Abholung

  • Dokumentation

  • ausländische Zustellung

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Häufig gestellte Fragen

Ist eine Kündigung per Post ausreichend?

In vielen Fällen kann der Zugang bestritten werden. Wir erklären auf der Unterseite „Kündigung per Post“, welche Risiken bestehen.

Wie schnell wird meine Kündigung zugestellt?

Sieht jemand den Inhalt meiner Kündigung?

Kann ich die Zustellung online beauftragen?

Was kostet die Zustellung?

Können Aufpreise entstehen?

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