ISO 9001 zertifiziertes Managementsystem

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Grüne Kuriere GbR

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Kurier- und Zustelldienste, die zwischen der Grüne Kuriere GbR (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber abgeschlossen werden.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten ergänzend die besonderen Hinweise zum Widerrufsrecht (vgl. Ziffer 12).

2. Vertragsgegenstand

2.1 Wir übernehmen ausschließlich den Transport von Dokumenten in geeigneten DIN-A4-Umschlägen. Andere Transportgüter (z. B. Pakete, Waren, Flüssigkeiten, verderbliche Güter oder Gefahrgut) werden nicht befördert.

2.2 Unser Schwerpunkt ist die rechtssichere Zustellung von Dokumenten, dokumentiert durch Sendestatus, inhaltliche Dokumentation, Empfangsbestätigung und gegebenenfalls Foto.

3. Verpackungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dokumente transportgerecht zu verpacken:

  • Verwendung eines stabilen DIN-A4-Umschlags

  • Schutz der Dokumente in einer Klarsichthülle im Umschlag

  • Fester Verschluss des Umschlags

  • Aufschrift der Zieladresse („Grüne Kuriere GbR“) auf der Vorderseite

3.2 Unzureichend verpackte Sendungen können von uns zurückgewiesen werden.

4. Auftragserteilung und Mitwirkungspflichten

4.1 Angaben bei Auftragserteilung

Bei Auftragserteilung sind folgende Daten zwingend bereitzustellen:

  • Vollständige Abholadresse mit Ansprechpartner und Telefonnummer zur telefonischen Erreichbarkeit

  • Vollständige Rechnungsanschrift

  • Vollständige Empfängerdaten

  • Gewünschtes Lieferdatum bzw. gewünschter Liefertermin

  • Auswahl eines unserer beiden Abholzeitfenster: 08:00 bis 13:00 Uhr oder 09:00 bis 14:00 Uhr

  • Anzahl der zuzustellenden Dokumente bzw. Seiten

  • Besondere Abhol- und Zustellhinweise, soweit erforderlich

Sämtliche Angaben müssen vollständig und zutreffend sein.

4.2 Digitaler Lieferschein

Auf Grundlage der übermittelten Auftragsdaten erstellen wir einen digitalen Lieferschein, der den gesamten Prozess dokumentiert.

4.3 Mitwirkung bei der Abholung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Sendung innerhalb des vereinbarten Abholzeitfensters vollständig vorbereitet, ordnungsgemäß verpackt, verschlossen und zur unmittelbaren Übergabe an den Kurier bereitsteht.

Während des vereinbarten Abholzeitfensters muss die Übergabe durch eine hierzu berechtigte Person gewährleistet sein.

Der bei Auftragserteilung benannte Ansprechpartner muss während des gesamten Abholzeitfensters telefonisch erreichbar sein.

Ist dies nicht möglich, muss rechtzeitig eine erreichbare Vertretung benannt werden.

4.4 Besondere örtliche Gegebenheiten

Abweichende Abholstellen, insbesondere Wareneingänge, separate Gebäudeeingänge, Sicherheitsbereiche oder sonstige Zugangsbeschränkungen, sind uns vor Durchführung der Abholung mitzuteilen.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Kurier die Sendung am angegebenen Abholort ohne vermeidbare Verzögerungen entgegennehmen kann.

4.5 Änderungen und Verzögerungen

Ist absehbar, dass die Sendung innerhalb des vereinbarten Abholzeitfensters nicht bereitgestellt werden kann, hat der Auftraggeber uns unverzüglich darüber zu informieren.

Die Mitteilung begründet keinen Anspruch auf eine Verschiebung des vereinbarten Abholzeitfensters oder eine kostenfreie erneute Anfahrt.

4.6 Auftragsvorbereitung und Disposition

Mit der verbindlichen Auftragsannahme beginnt die organisatorische und logistische Vorbereitung des Auftrags.

Diese umfasst insbesondere:

  • Auftragsprüfung

  • Erfassung und Verarbeitung der Auftragsdaten

  • Erstellung der erforderlichen Versand- und Zustellunterlagen

  • Koordination mit unseren Partnerstationen

  • Disposition der Abholung und Zustellung

Insbesondere bei kurzfristigen Aufträgen können durch die Organisation zusätzliche personelle und betriebliche Kapazitäten gebunden werden.

Bereits vor der tatsächlichen Übernahme der Sendung können organisatorische Leistungen erbracht und Aufwendungen verursacht werden.

5. Abholung und Transport

5.1 Partnernetzwerk

Die Abholung erfolgt durch unser Netzwerk an Partnerstationen, das nach Postleitzahlengebieten organisiert ist.

5.2 Abholung und Transportlaufzeit

Bei Abholung ist keine Unterschrift erforderlich.

Der Umschlag wird über das Netzwerk transportiert und erreicht uns in der Regel am folgenden Werktag, außer an Samstagen sowie gesetzlichen Feiertagen am Abhol- oder Zustellort (einschließlich regionaler Feiertage).

5.3 Vertraulichkeit des Sendungsinhalts

Der Inhalt des Umschlags ist den Fahrern nicht bekannt, wodurch der Datenschutz gewährleistet ist.

5.4 Fehlgeschlagene Abholung, Wartezeiten und erneute Abholung

Eine Abholung gilt als fehlgeschlagen, wenn der Kurier am vereinbarten Abholort innerhalb des vereinbarten Zeitfensters eintrifft, die Sendung jedoch aus Gründen, die dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zuzurechnen sind, nicht übernommen werden kann.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Nicht bereitgestellten oder nicht versandbereiten Dokumenten

  • Fehlender Übergabemöglichkeit oder fehlender zur Übergabe berechtigter Person

  • Nicht mitgeteilten oder unzutreffenden Angaben zum Abholort

  • Betriebsinternen Abläufen des Auftraggebers, die eine zeitnahe Übergabe verhindern

  • Fehlender telefonischer Erreichbarkeit des benannten Ansprechpartners oder seiner Vertretung, sofern hierdurch die Abholung verhindert oder wesentlich erschwert wird

Die maximale Wartezeit des Kuriers beträgt zehn Minuten ab Eintreffen am vereinbarten Abholort.

Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Übergabe aus Gründen, die dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zuzurechnen sind, kann der Abholversuch als fehlgeschlagen beendet werden.

Für vom Auftraggeber verursachte Fehlanfahrten und zusätzliche Wartezeiten werden die tatsächlich von der beauftragten Partnerstation berechneten Kosten an den Auftraggeber weiterberechnet, soweit diese auf die fehlgeschlagene Abholung zurückzuführen sind.

Eine erneute Abholung bedarf unserer ausdrücklichen Bestätigung und kann zusätzliche Kosten verursachen.

Ein Anspruch auf eine kostenfreie Wiederholung besteht nicht, wenn der vorherige Abholversuch aus Gründen gescheitert ist, die dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zuzurechnen sind.

Die Regelungen zur Vertragsbeendigung und Abrechnung gemäß Ziffer 10 bleiben unberührt. Eine doppelte Berechnung derselben Kosten erfolgt nicht.

5.5 Wiederholt fehlgeschlagene Abholung

Scheitert eine Abholung wiederholt aus Gründen, die dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zuzurechnen sind, behalten wir uns vor, keine weitere Abholung zu disponieren und den Vertrag zu kündigen.

Eine erneute Abholung erfolgt ausschließlich nach unserer ausdrücklichen Bestätigung.

Die Kostenfolgen einer Vertragsbeendigung richten sich nach Ziffer 10.

6. Zustellung / rechtssichere Zustellung

6.1 Zustellarten

Die Zustellung erfolgt, soweit möglich, durch:

  • Übergabe an den Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person mit Empfangsbestätigung.

  • Übergabe an Empfangsbeauftragte von Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, JVA, Pflege- oder Gemeinschaftseinrichtungen).

  • Zustellung in einen beschrifteten und zugänglichen Briefkasten des Empfängers mit entsprechender Dokumentation

6.2 Besondere Zustellarten

Auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung können besondere Zustellarten vereinbart werden, insbesondere:

  • Identitätsprüfung anhand amtlicher Ausweisdokumente des Empfängers.

  • Übergabe ausschließlich an den namentlich benannten Empfänger.

6.3 Nicht erfolgreiche Zustellung, Folgezustellung und Dokumentenretoure

Kann eine Zustellung nicht erfolgen, gleich aus welchem Grund, insbesondere weil keine empfangsberechtigte Person angetroffen wird, kein geeigneter Briefkasten vorhanden oder dieser nicht zugänglich ist oder sonstige Umstände eine Zustellung verhindern, erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber entweder eine Folgezustellung, der Rücktransport oder die Vernichtung der Dokumente.

Eine Dokumentenvernichtung erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Weisung des Auftraggebers.

Hierfür gelten folgende Zusatzkosten:

  • Folgezustellung am folgenden Werktag: 49,00 € netto je Empfänger

  • Dokumentenretoure: 49,00 € netto je Empfänger

  • Dokumentenvernichtung: 29,00 € netto je Empfänger

  • Folgezustellung am selben Tag: nur nach vorheriger Prüfung und Bestätigung der Durchführbarkeit, ab 69,00 € netto je Empfänger

Die Durchführung einer Folgezustellung am selben Tag kann nicht garantiert werden.

Die vorgenannten Pauschalpreise gelten für Leistungen innerhalb Deutschlands. Bei Auslandszustellungen werden die entsprechenden Zusatzkosten gesondert ermittelt und mit dem Auftraggeber vereinbart.

6.4 Rechtswirksamkeit des Dokumenteninhalts

Wir übernehmen keine Verantwortung für die Rechtswirksamkeit des Inhalts der zugestellten Dokumente.

6.5 Zustellnachweise

Als Zustellnachweis dient in erster Linie der digitale Sendungsstatus. Dieser enthält alle relevanten Daten zur Sendung, einschließlich Abholzeit, Transportverlauf, Zustellzeitpunkt, Zustelladresse sowie der Art der Zustellung.

Ergänzend werden Empfangsbestätigungen mit persönlicher Unterschrift des Empfängers oder einer in dessen Haushalt oder Gemeinschaft lebenden Person herangezogen.

Die Unterschrift kann auch digital erfolgen. In diesem Fall wird sie im digitalen Sendungsstatus der jeweiligen Sendung dokumentiert und ist dort abrufbar.

Ist eine persönliche Übergabe nicht möglich, genügt die Bestätigung der ausliefernden Station, dass die Zustellung in den Briefkasten des Empfängers erfolgt ist.

Optional kann zusätzlich ein Foto des Briefkastens erstellt werden, sofern dies technisch möglich ist.

Fotos stellen jedoch kein zwingendes Beweismittel dar und können in Einzelfällen entfallen (z. B. technische Störung, fehlende Aufnahmemöglichkeit, Datenverlust beim Transfer).

7. Lieferfristen

7.1 Wir bemühen uns, die Zustellung so schnell wie möglich durchzuführen.

7.2 Eine bestimmte Zustellfrist wird nicht geschuldet. Verzögerungen aufgrund von Verkehr, Witterung, Staus, höherer Gewalt oder durch Dritte begründen keinen Schadensersatzanspruch.

8. Versicherung

8.1 Jede Sendung ist bis zu einem Wert von maximal 500,00 € versichert.

8.2 Höherwertige Sendungen müssen vor Auftragserteilung angezeigt werden; hierfür können gesonderte Konditionen vereinbart werden.

9. Haftung

9.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt.

9.3 Im Übrigen ist unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung der Sendung auf den unmittelbaren vertragstypischen Schaden bis zur Höhe der gesetzlichen Grenzen (§§ 425 ff. HGB) beschränkt.

9.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

9.5 Haftungsausschlüsse gelten nicht in den Fällen der §§ 430, 432 HGB.

9.6 Wir haften nicht für Schäden, die auch bei größter Sorgfalt unvermeidbar waren (z. B. höhere Gewalt, Streiks, Staus, Verkehrsunfälle, Naturereignisse).

9.7 Terminvereinbarungen / Lieferfristen

Wir übernehmen keine Garantie für die Einhaltung vereinbarter Liefer- oder Zustelltermine.

Terminvereinbarungen gelten ausschließlich als unverbindliche Planungsangaben.

Verzögerungen können insbesondere durch Verkehrsunfälle, Staus, Fahrzeug- oder Fahrerausfälle, Wetterbedingungen, höhere Gewalt oder sonstige, nicht von uns zu vertretende Umstände entstehen.

Eine Haftung für die Nichteinhaltung von Terminen ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

9.8 Dokumentenübergabe und Haftungsgrenzen bei fehlenden Seiten

9.8.1 Der Absender ist verpflichtet, die vollständigen Unterlagen vor der Übergabe an den Kurier zu prüfen und die Anzahl der zuzustellenden Seiten oder Dokumente bei Auftragserteilung an uns zu übermitteln.

9.8.2 Grüne Kuriere dokumentiert bei der Übergabe die angegebene Anzahl der Seiten oder Dokumente. Diese Dokumentation gilt als verbindliche Grundlage für den weiteren Zustellprozess.

9.8.3 Eine Haftung für fehlende Dokumente oder Seiten, die nicht im Umschlag enthalten waren, besteht nicht.

9.8.4 Grüne Kuriere GbR haftet nur für Verluste oder Beschädigungen, die nachweislich während der Beförderung entstanden sind und durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

10. Stornierung, Vertragsbeendigung und Vergütung

10.1 Stornierung nach Auftragserteilung

Nach verbindlicher Auftragserteilung und Auftragsbestätigung fallen im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber 75 % des vereinbarten Netto-Auftragswertes als Stornokosten an.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.2 Kurzfristige Stornierung

Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Auslieferungstermin fallen 100 % des vereinbarten Netto-Auftragswertes als Stornokosten an.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.3 Expressaufträge

Expressaufträge sind nach Beauftragung sofort fällig und können nicht storniert werden.

Erfolgt keine Übergabe des Umschlags durch den Auftraggeber, ist dennoch der volle Betrag zu zahlen.

10.4 Vertragsbeendigung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers

Kann ein verbindlich bestätigter Auftrag aufgrund wiederholter Verletzungen der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, behalten wir uns vor, von einer weiteren Durchführung abzusehen und den Vertrag zu kündigen.

Dies gilt insbesondere, wenn zwei vereinbarte Abholversuche aus Gründen scheitern, die dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zuzurechnen sind.

Hierzu zählen insbesondere nicht bereitgestellte oder nicht versandbereite Dokumente, fehlende Übergabemöglichkeiten, unzureichende Angaben zum Abholort sowie die fehlende Erreichbarkeit des benannten Ansprechpartners, sofern hierdurch die Durchführung der Abholung verhindert oder wesentlich erschwert wird.

Eine erneute Abholung erfolgt ausschließlich nach unserer ausdrücklichen Bestätigung.

Eine Kündigung ohne vorherige Fristsetzung bleibt vorbehalten, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Im Falle einer berechtigten Vertragsbeendigung aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Mitwirkungspflichtverletzungen wird eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 75 % des verbindlich bestätigten Netto-Auftragswertes berechnet, soweit ein entsprechender Anspruch besteht.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Zusätzlich können erforderliche und nachweisbare Kosten für Fehlanfahrten, Wartezeiten sowie zusätzlichen Dispositions- und Kommunikationsaufwand geltend gemacht werden, soweit diese ersatzfähig und nicht bereits durch die Pauschale abgegolten sind.

Eine doppelte Berechnung derselben Kosten erfolgt nicht. Gesetzliche Vergütungs- und Ersatzansprüche bleiben unberührt.

10.5 Abrechnungsgrundlage

Maßgeblich für die Berechnung ist der verbindlich bestätigte Netto-Auftragswert einschließlich ausdrücklich vereinbarter Zusatzleistungen, soweit diese von der jeweiligen Vergütungs- oder Ersatzregelung erfasst sind.

Ersparte Aufwendungen sowie sonstige gesetzlich vorgeschriebene Anrechnungen werden berücksichtigt, soweit dies für den jeweiligen Anspruch erforderlich ist.

Die Vertragsbeendigung führt nicht automatisch zum Wegfall bereits entstandener Vergütungs- und Ersatzansprüche.

11. Preise, Zahlung und Rabatte

11.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung auf unserer Website veröffentlichten Preise. Die jeweils gültige Preisliste ist Bestandteil des Vertrags und unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11.2 Rechnungen sind binnen 7 Tagen zu begleichen.

11.3 Gewährte Rabatte entfallen rückwirkend bei Zahlungsverzug.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

12.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

12.2 Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, wenn:

  • der Auftrag vollständig erbracht wurde und der Auftraggeber dem Beginn der Leistung während der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat, oder

  • der Auftraggeber ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen (§ 356 Abs. 4 BGB)

12.3 Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er gegebenenfalls Wertersatz für die bereits erbrachte Teilleistung zu leisten (§ 357 Abs. 8 BGB).

13. Datenschutz

13.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Auftragsabwicklung und unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG).

Daten werden nach 12 Monaten gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrungspflicht besteht.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

14.2 Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main.

Rechtssichere Zustellung von sensiblen Dokumenten

Jetzt anfragen!