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Zustellungsarten

Vier Wege, ein wichtiges Schreiben zuzustellen

Bei rechtlich relevanten Schreiben wie Kündigungen, Abmahnungen oder Mahnungen geht es nicht nur darum, dass etwas ankommt, sondern vor allem darum, wer den Zugang nachweisen kann.

In der Praxis stehen vier Wege zur Auswahl:

  • Botenzustellung — persönliche Übergabe mit eigenem Nachweis

  • Einschreiben — über die Deutsche Post mit Beleg

  • Standardbrief — schnell und günstig, aber ohne Beweiskraft

  • Gerichtsvollzieher — förmliche Zustellung mit Urkunde

Welcher Weg passt, hängt von Risiko, Zeitdruck und Budget ab.

Hinweis: Die folgenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung zu Zustellungsarten und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung eines konkreten Falls ist eine anwaltliche Beratung erforderlich.

Rechtssichere Zustellung von sensiblen Dokumenten

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