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RECHTSSICHER KÜNDIGEN -EIN LEITFADEN

Die rechtssichere Zustellung von Kündigungen ist ein entscheidendes Thema im Arbeitsrecht. Fehler in diesem Bereich können schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Kündigungen rechtssicher zustellen können, welche gesetzlichen Grundlagen zu beachten sind und welche praxisnahen Methoden sich bewährt haben.

RECHTSSICHERE ZUSTELLUNGEN IM DETAIL

Stellen Sie sich vor, ein Unternehmen möchte einem Mitarbeiter aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Die Kündigung wird per Einschreiben verschickt, doch der Mitarbeiter behauptet, er habe das Schreiben nie erhalten. Der Fall landet vor Gericht, und das Unternehmen muss den Zugang der Kündigung nachweisen. Ohne diesen Nachweis könnte die Kündigung unwirksam sein, was erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

In solchen Fällen zeigt sich die immense Bedeutung einer rechtssicheren Zustellung. Die Zustellung per Boten kann hier eine Lösung bieten, da ein Bote persönlich bezeugen kann, dass die Kündigung dem Mitarbeiter tatsächlich übergeben wurde. So kann das Unternehmen den Zugang der Kündigung zweifelsfrei nachweisen und sich rechtlich absichern.

In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die rechtssichere Zustellung so wichtig ist, welche gesetzlichen Grundlagen zu beachten sind und welche Methoden sich in der Praxis bewährt haben. Besonders im Fokus steht die Zustellung per Boten, die wir bei Grüne Kuriere seit Jahren erfolgreich durchführen.

JURISTISCHE GRUNDLAGEN

Schriftform der Kündigung (§ 623 BGB)

Nach § 623 BGB muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben sein. Mündliche oder elektronische Kündigungen sind unwirksam. Diese Schriftform soll sicherstellen, dass die Kündigung eindeutig und nachweisbar ist.

Ordnungsgemäße Kündigungserklärung

Die Kündigungserklärung muss klar und unmissverständlich formuliert sein. Es muss eindeutig hervorgehen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Vage oder unklare Formulierungen können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

Einhaltung der Kündigungsfrist (§ 622 BGB)

Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Kündigung. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen oder den gesetzlichen Bestimmungen des § 622 BGB. Verpasst der Arbeitgeber die Frist, ist die Kündigung unwirksam. Daher ist es wichtig, die Kündigung so zuzustellen, dass sie dem Arbeitnehmer rechtzeitig zugeht.

Berechtigung zur Aussprache einer Kündigung

Nur bestimmte Personen im Unternehmen sind berechtigt, eine Kündigung auszusprechen, wie die Geschäftsführung oder entsprechend bevollmächtigte Personen. Eine Kündigung durch einen nicht berechtigten Mitarbeiter ist unwirksam.

Kein allgemeiner Nichtigkeitsgrund

Eine Kündigung darf nicht gegen allgemeine rechtliche Vorgaben verstoßen. Allgemeine Nichtigkeitsgründe können etwa die Verletzung von Grundrechten oder anderen gesetzlichen Bestimmungen sein.

Verletzung von Grundrechten (§ 134 BGB)

Eine Kündigung, die gegen gesetzliche Verbote oder Grundrechte verstößt, ist nach § 134 BGB nichtig. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Kündigung diskriminierend oder willkürlich ist.

Verstoß gegen gesetzliches Verbot (§ 134 BGB)

Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot führt zur Nichtigkeit der Kündigung. Beispielsweise darf eine Kündigung nicht erfolgen, um gesetzliche Schutzrechte des Arbeitnehmers zu umgehen.

Verstoß gegen die guten Sitten (§ 138 BGB)

Eine Kündigung, die gegen die guten Sitten verstößt, ist nach § 138 BGB nichtig. Dies umfasst etwa Kündigungen, die in sittenwidriger Weise ausgesprochen werden, zum Beispiel aus Rache oder Schikane.

Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Nach § 242 BGB darf eine Kündigung nicht gegen Treu und Glauben verstoßen. Eine Kündigung muss fair und in angemessener Weise ausgesprochen werden. Kündigungen aus willkürlichen oder unfairen Gründen können daher unwirksam sein.

Diskriminierende Kündigung (§ 7 Abs. 1 AGG)

Kündigungen, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, sind ebenfalls unwirksam. Dies betrifft insbesondere Kündigungen aufgrund von Diskriminierung wegen Geschlecht, Rasse, Religion, Alter oder Behinderung. Nach § 7 Abs. 1 AGG darf kein Arbeitnehmer aufgrund dieser Merkmale benachteiligt werden.

METHODEN ZUR RECHTSSICHEREN ZUSTELLUNG

Persönliche Übergabe

Eine Methode, eine Kündigung zuzustellen, ist die persönliche Übergabe. Dabei ist es wichtig, dass der Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigt wird, beispielsweise durch die Unterschrift des Arbeitnehmers auf einer Kopie der Kündigung. Ein Zeuge sollte anwesend sein, um die Übergabe zu dokumentieren. In der Praxis hat sich diese Methode als besonders riskant dargestellt, da Sie im Zweifelsfall den Erhalt der Kündigung nicht rechtssicher dokumentieren können. 

Zustellung per Boten

Die Zustellung per Boten ist eine zuverlässige Methode, insbesondere bei schwierigen Fällen. Der Bote kann als Zeuge fungieren und bestätigen, dass die Kündigung dem Empfänger übergeben wurde. Die Firma Grüne Kuriere bietet hier einen besonderen Service: Ein vom Anwalt geprüftes Verfahren, das mittels Sensoren die Einsichtnahme des Dokuments bestätigt, ohne dass diese mit dem Internet verbunden sind. Dies ist zudem DSGVO-konform.

Zustellung per Einschreiben

Ein Einschreiben mit Rückschein ist eine gängige Methode, um den Zugang einer Kündigung nachzuweisen. Hier gibt es jedoch die Schwierigkeit, dass der Arbeitnehmer das Einschreiben nicht entgegennehmen könnte. In diesem Fall gilt die Kündigung unter bestimmten Umständen dennoch als zugestellt, was jedoch oft im Streitfall durch Gerichte entschieden werden muss.

DIE BESONDERHEITEN BEI EINER KÜNDIGUNGSZUSTELLUNG

Zustellung an abwesende Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitnehmer längerfristig abwesend ist (z.B. Urlaub, Krankheit), kann es komplizierter sein, die Kündigung zuzustellen. Hier ist zu beachten, dass die Kündigung dennoch so zugestellt werden muss, dass der Arbeitnehmer sie tatsächlich erhalten kann. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Zustellung sowohl per Boten als auch per Einschreiben zu versuchen.

Zugang bei Annahmeverweigerung

Verweigert der Arbeitnehmer die Annahme der Kündigung, kann diese dennoch als zugegangen gelten. Ein Zeuge (z.B. der Bote) muss bestätigen können, dass der Empfänger die Annahme verweigert hat. In solchen Fällen sollte die Kündigung nochmals auf anderem Weg zugestellt werden, um auf Nummer sicher zu gehen.

RECHTLICHE FALLSTRICKEN UND DEREN VERMEIDUNG

Fristen und deren Bedeutung in der Praxis

Eine Kündigung muss nicht nur rechtssicher zugestellt, sondern auch fristgerecht erfolgen. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlichen Bestimmungen (§ 622 BGB). Verpasst der Arbeitgeber die Frist, ist die Kündigung unwirksam.

Die Beweislast

Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für den Zugang der Kündigung. Dies bedeutet, dass er im Streitfall nachweisen muss, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Daher ist es wichtig, dass die Zustellung sorgfältig dokumentiert wird. Besonders die Botenzustellung hat sich hierbei als rechtssicherste Lösung etabliert. 

PRAXISTIPP FÜR DIE RECHTSSICHERE ZUSTELLUNG

Dokumentation

Dokumentieren Sie jeden Schritt der Zustellung sorgfältig. Halten Sie fest, wann und wie die Kündigung zugestellt wurde und wer als Zeuge fungiert hat.

Mehrere Zustellungswege

Um auf Nummer sicher zu gehen, nutzen Sie mehrere Zustellungswege gleichzeitig. So können Sie sicherstellen, dass die Kündigung den Empfänger erreicht und Sie im Streitfall den Zugang nachweisen können.

Rechtsberatung

Ziehen Sie bei Unsicherheiten immer einen Anwalt hinzu. Eine falsche Zustellung kann teure und langwierige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, rechtssicher vorzugehen und Fehler zu vermeiden.

Der Service von Grüne Kuriere

Grüne Kuriere bietet Ihnen einen umfassenden Service für die rechtssichere Zustellung von Kündigungen und anderen wichtigen Dokumenten. Mit unserem vom Anwalt geprüften Verfahren und der Einsatz modernster Technologien stellen wir sicher, dass Ihre Dokumente sicher und nachweisbar zugestellt werden. Unsere Verfahren sind DSGVO-konform und bieten Ihnen die notwendige Rechtssicherheit.

Fazit

Die rechtssichere Zustellung von Kündigungen ist ein komplexer und wichtiger Prozess. Durch die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und die Nutzung zuverlässiger Zustellmethoden können Sie sicherstellen, dass Ihre Kündigungen wirksam sind. Nutzen Sie die Dienstleistungen von Grüne Kuriere, um Ihre rechtssicheren Zustellungen professionell und zuverlässig abzuwickeln.

Durch die sorgfältige Planung und Dokumentation der Zustellung können Sie sich vor rechtlichen Fallstricken schützen und Ihre Kündigungen rechtlich sicherer machen. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, rechtlichen Rat einzuholen und sich umfassend zu informieren. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigungen nicht nur formell korrekt, sondern auch rechtssicher zugestellt werden.

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