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DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINWURF-EINSCHREIBEN UND BOTENZUSTELLUNG

UND WARUM DER RICHTIGE ZUSTELLWEG ÜBER DIE WIRKSAMKEIT DER KÜNDIGUNG ENTSCHEIDET

Wer ein rechtlich wichtiges Schreiben versendet – zum Beispiel eine Kündigung, eine Abmahnung oder einen Rücktritt – steht oft vor einer unscheinbaren, aber entscheidenden Frage: Wie stelle ich dieses Schreiben so zu, dass es im Zweifel wirklich rechtssicher ist?

Zwei Wege stehen dabei besonders oft im Raum: das Einwurf-Einschreiben – und die persönliche Zustellung durch einen Boten. Auf den ersten Blick mögen beide ähnlich wirken. In beiden Fällen wird das Schreiben zugestellt und dokumentiert. Doch in der juristischen Praxis gibt es zwischen beiden Verfahren entscheidende Unterschiede – mit zum Teil erheblichen Folgen.

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Einwurf-Einschreiben: bequem, günstig – aber begrenzt belastbar

Das Einwurf-Einschreiben funktioniert wie folgt: Der Postbote wirft das Schreiben direkt in den Briefkasten des Empfängers. Dabei dokumentiert er den Zustellzeitpunkt sowie die Adresse auf einem internen Zustellbeleg. Als Absender kann man später bei der Post eine Kopie dieses Belegs anfordern. Der Vorteil liegt auf der Hand: Es ist vergleichsweise günstig und unkompliziert.

Doch genau hier liegt das Problem. Denn aus rechtlicher Sicht beweist das Einwurf-Einschreiben nur den Einwurf eines Umschlags, aber nicht den Inhalt, den Empfänger im rechtlichen Sinn, oder die tatsächliche Kenntnisnahme. Gerade bei rechtssensiblen Dokumenten reicht dieser Nachweis im Streitfall oft nicht aus.

Wird der Zugang bestritten – etwa mit der Behauptung, man habe nichts erhalten – muss der Absender beweisen, dass die Kündigung nicht nur verschickt, sondern auch wirksam zugestellt wurde. Beim Einwurf-Einschreiben bleibt diese Beweiskette lückenhaft. 

Besonders problematisch wird es wenn: 

Der Briefkasten mehrfach beschriftet ist
Die Adresse nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden kann
Ein Dritter den Brief unbemerkt entnimmt oder entsorgt
Der Empfänger behauptet, das Schreiben sei nicht lesbar, beschädigt oder leer gewesen

In all diesen Fällen hilft der Zustellbeleg der Post nicht weiter. Der Nachweis, der juristisch erforderlich ist, fehlt.

Die Boten-Zustellung: rechtssichere Zustellung mit vollständigem Zustellprotokoll

Bei der Zustellung durch einen Boten – wie sie Grüne Kuriere anbietet – handelt es sich um ein vollständig dokumentiertes Verfahren, das speziell für rechtssichere Zustellungen entwickelt wurde. Der Bote übergibt das Schreiben entweder persönlich an den Empfänger oder dokumentiert den Einwurf, wenn keine persönliche Übergabe möglich ist.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Art der Dokumentation:

Der Inhalt des Schreibens wird exakt protokolliert
Der Empfänger oder Annahmeverweigerer wird identifiziert
Uhrzeit, Ort und Umstände der Zustellung werden festgehalten
Auch Zustellhindernisse (z. B. Weigerung, niemand angetroffen) werden erfasst
Der Zusteller kann im Streitfall als Zeuge auftreten

Diese Form der Zustellung erfüllt die Anforderungen an eine rechtssichere Kündigung, weil sie lückenlos nachweist, dass das Schreiben tatsächlich dort ankam, wo es hin sollte – und was genau übergeben wurde. Auch in der gerichtlichen Praxis wird die Botenübermittlung deshalb regelmäßig als höherwertiger Nachweis gegenüber dem Einwurf-Einschreiben angesehen.

Typischer Streitfall: Kündigung wird nicht anerkannt – was dann?

Stellen Sie sich vor, Sie kündigen einen Vertrag – fristgerecht, mit sauberem Schreiben, per Einwurf-Einschreiben. Wochen später teilt der Vertragspartner mit, er habe keine Kündigung erhalten. Der Vertrag verlängert sich automatisch. Die Kosten laufen weiter.

Sie weisen auf das Einwurf-Einschreiben hin – aber: Der Empfänger bestreitet den Zugang. Er sagt, der Briefkasten sei beschädigt gewesen. Oder dass dort häufig Werbung entwendet werde. Oder dass der Brief leer gewesen sei.

Ohne klaren Nachweis über den Inhalt und die tatsächliche Zustellung haben Sie ein Problem. Und der Streit kostet Zeit, Geld und Nerven – obwohl Sie inhaltlich alles richtig gemacht haben.

Mit einer dokumentierten Boten-Zustellung wäre das nicht passiert. Denn dann gäbe es ein Protokoll mit Zeitstempel, Inhalt, Zustellversuch und Namen – und einen Zeugen, der bestätigen kann, was übergeben wurde. Der Zugang wäre rechtlich sicherer – und Ihre Kündigung wirksam.

Rechtliche Einordnung: Warum Zugang entscheidend ist

Nach § 130 BGB ist eine Kündigung eine sogenannte empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie entfaltet erst dann Wirkung, wenn sie dem Empfänger zugeht. Im juristischen Sinn bedeutet das: Das Schreiben muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen, sodass er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Das gilt für Arbeitsverträge, Mietverhältnisse, Versicherungen und viele andere Vertragsverhältnisse gleichermaßen.

Ohne Zustellnachweis bleibt es bei einer Absicht – nicht bei einer wirksamen Erklärung. Und das kann im Zweifel bedeuten, dass der Vertrag weiterläuft, obwohl Sie fristgerecht kündigen wollten.

Wann reicht ein Einwurf-Einschreiben – und wann nicht?

In der täglichen Praxis gibt es durchaus Fälle, in denen das Einwurf-Einschreiben ausreicht. Etwa bei rein informellen Schreiben oder wenn das Risiko eines Streits sehr gering ist. Doch bei jeder Situation, in der Fristen laufen, juristische Wirkung entsteht oder die Gegenseite ein eigenes Interesse daran hat, die Zustellung anzuzweifeln, sollte man nicht auf schwache Belege setzen.

Das betrifft vor allem:

Kündigungen mit langen Laufzeiten und automatischer Verlängerung
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen
Mietsachen mit hohem Streitpotenzial
Verträge mit hohem wirtschaftlichem Volumen
Kündigungen gegenüber juristischen Personen oder großen Organisationen
Situationen, in denen mit aktiver Gegenwehr zu rechnen ist

Fazit: Wer sich auf den Nachweis verlassen muss, braucht mehr als ein Einwurf-Einschreiben

Das Einwurf-Einschreiben ist bequem – aber im Zweifel nicht belastbar. Die Boten-Zustellung ist aufwändiger – aber eindeutig. Wer sichergehen will, dass eine Kündigung rechtlich wirksam wird, braucht mehr als einen Versandnachweis. Er braucht eine Zustellung mit Beweiskraft.

Grüne Kuriere bietet genau das: Zustellungen durch geschulte Boten, dokumentiert, rechtssicher und bundesweit. Damit Ihre Kündigung nicht nur geschrieben, sondern auch wirksam ist.

Denn am Ende zählt nicht, dass Sie gekündigt haben – sondern dass Sie nachweisen können, dass Ihre Kündigung angekommen ist.

Grüne Kuriere
Zeilweg 44
60439 Frankfurt am Main
Telefon: 069 – 348 731 32

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