ÜBER DIE GRÜNEN KURIERE EINE KÜNDIGUNG VOM ARBEITSVERTRAG ZUSTELLEN LASSEN
Eine Kündigung im Arbeitsrecht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass der Empfänger der Kündigung nicht zustimmen muss. Jedoch muss der Kündigende sicherstellen, dass die Kündigung auch der anderen Vertragspartei zugeht und damit ihre Wirksamkeit entfaltet. Zu beachten ist, dass die Kündigungsfrist immer erst ab dem Tag zu laufen beginnt, an dem die andere Vertragspartei Kenntnis davon genommen hat oder unter normalen Umständen hätte Kenntnis nehmen können.
Um den Tag der Zustellung nachvollziehen zu können, ist es notwendig, sich für den richtigen Zustellungsweg zu entscheiden. Eine Möglichkeit wäre, wenn der Kündigende die Kündigungen direkt übergibt. Das heißt, der Arbeitgeber würde die Kündigung seinem Angestellten persönlich übergeben oder andernfalls übergibt der Angestellte seinem Chef die Kündigung direkt. Mit dieser sofortigen Kenntnisnahme würde die Kündigungsfrist zu laufen beginnen. Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer dazu eine Kündigungsbestätigung aus. Für diese Variante benötigt der Arbeitgeber einen Zeugen um die Übergabe zu bestätigen. Dennoch kann der Arbeitnehmer später möglicherweise aussagen dass er unter Druck gesetzt wurde und somit die Kündigung anfechten. Eine Variante, die Kündigung professionell zustellen zu lassen, wäre in diesem Fall für den Auftraggeber sicherer.
Da wir die rechtssichere Kündigungszustellung deutschlandweit anbieten haben unsere Auftraggeber einen entscheidenden Vorteil. Viele unserer Kunden haben beispielsweise einen Hauptsitz und mehrere Filialen, in denen ihre Mitarbeiter beschäftigt sind. Um nicht immer 2 Mitarbeiter loszuschicken, die in die Filiale fahren, um den Mitarbeiter zu kündigen, entscheiden sich unsere Geschäftspartner, die Zustellungen über uns zu erledigen. Bei Firmen mit einer großen Mitarbeiteranzahl, können mehrere Angestellte, die eine Kündigung bekommen, nicht am gleichen Tag erreicht werden. Unser Unternehmen kann mehrere hundert Zustellungen deutschlandweit an einem Werktag rechtssicher für Sie erledigen.
PROFITIEREN SIE VON DEN LEISTUNGEN UNSERES KURIERSERVICE:
- Deutschlandweite Abholung und Zustellung
- Anwaltlich geprüfter Prozess
- Auslieferungsdaten vor Gericht verwendbar
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- Erhalt der digitalen Auslieferungsdaten bereits am Tag der Zustellung
- Updates während des Prozess
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WIE SIE RECHTSSICHER ZUSTELLEN
Weitaus schwieriger wird es, wenn die Kündigung nicht persönlich übergeben werden kann. Häufig scheitert die Kündigungszustellung am Zeitmangel im laufenden Tagesgeschäft. Darüber hinaus müssten 2 Mitarbeiter persönlich zum Empfänger fahren, um die Kündigungszustellung bezeugen zu können. Diese sind jedoch vor Gericht weniger glaubhaft als ein extern beauftragtes Unternehmen.
Die schlechteste Variante ist es, die Kündigung des Arbeitsvertrages postalisch zu versenden. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall keinerlei handhabe nachzuweisen, dass und wann die Kündigung zugegangen ist sowie, ob die Kündigung dem richtigen Empfänger zugestellt wurde.
Auch ein Einschreiben mit Rückschein ist vor Gericht nicht ausreichend glaubhaft. Trifft der Postbote niemanden an und hinterlegt im Briefkasten eine Mitteilung, dass das Einschreiben abzuholen ist, wird ein Mitarbeiter, der schon mit einer Kündigung rechnet, dieser Aufforderung nicht nachkommen. Eine weitere unsichere Variante ist es, die Kündigung des Arbeitsvertrages per Einwurf Einschreiben zuzustellen. Der Vorteil ist, dass der Zugang des Schreibens in den Briefkasten nachgewiesen werden kann. Jedoch ist diese Variante auch nicht rechtssicher, da die Gerichte diesen Nachweis lediglich als Indiz werten.
Eine weitere Unsicherheit bei der postalischen Zustellung der Kündigung des Arbeitsvertrages, egal ob per Brief, Einwurf Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein ist, dass niemand außer dem Absender weiß, was für ein Schreiben der Brief wirklich enthalten hat. Der Empfänger könnte auch behaupten, er hat einfach nur ein leeres weißes Blatt erhalten.
Bei der Zustellung durch unsere Firma wird der Inhalt eingesehen bzw. für Sie dokumentiert. So können wir die Zustellung und deren Inhalt für Sie beweisen, die Auslieferungsdaten können vor Gericht verwendet werden.
Wir haben daher eine spezielles Einsichtsverfahren, dass wir gemeinsam mit unserer Kanzlei entwickelt haben. Unser speziell geschultes Personal nimmt die Dokumentation streng nach unseren Vorgaben vor. Dies schützt Sie als Auftraggeber bestmöglich um die Nachweise des Inhalts und der Zustellung zu erbringen. Wir beraten Sie gerne auch persönlich und helfen Ihnen gerne bei der Zustellung der Kündigung des Arbeitsvertrages.