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KÜNDIGUNG ZUSTELLEN LASSEN

WIRKSAM, SICHER, PROFESSIONELL

ANWALTLICH GEPRÜFTER PROZESS
KÜNDIGUNG ZUSTELLEN MIT DEN PROFIS

ÜBER DIE GRÜNEN KURIERE RECHTSSICHER KÜNDIGUNGEN ZUSTELLEN LASSEN

Von einer Kündigung ist häufig viel abhängig. Geht sie nicht rechtzeitig zu und können Kündigungsfristen nicht eingehalten werden, drohen unter Umständen Zahlungen z. B. für den Lohn eines Mitarbeiters. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Kündigung rechtssicher zugestellt wird. Rechtssicher bedeutet in dem Fall, dass nachgewiesen werden kann, dass in dem Briefumschlag ein Kündigungsschreiben enthalten war. Es gilt nachzuweisen an wen und wann die Kündigung zugestellt worden ist.

Nur wenige Kündigende haben die Zeit, selber das Schreiben der anderen Vertragspartei zu übergeben. Daher entscheiden sich die meisten dazu, die Kündigung per Kurier zustellen zu lassen. Unser Unternehmen kann an verschiedene Empfänger mehrerer hundert Kündigungen zustellen, auch wenn diese deutschlandweit an verschiedenen Standorten ausgeliefert werden müssen. Auch einige Standorte in Europa sind auf Anfrage möglich.

PROFITIEREN SIE VON DEN LEISTUNGEN UNSERES KURIERSERVICE:

  • Deutschlandweite Abholung und Zustellung
  • Anwaltlich geprüfter Prozess
  • Auslieferungsdaten vor Gericht verwendbar
  • Deutschlandweit zum Festpreis buchbar
  • Erhalt der digitalen Auslieferungsdaten bereits am Tag der Zustellung
  • Updates während des Prozess
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  • Transparente Kundeninformationen

WIR BIETEN DIE BESTMÖGLICHE RECHTSSICHERHEIT

Wählt man dafür die Methode des einfachen Briefes, so hat der Absender der Kündigung keinerlei Nachweis. Er kann ggf. einen Zeugen benennen, der mitverfolgt hat, wie die Kündigung in den Briefumschlag gesteckt, der Empfänger auf den Umschlag notiert und der Brief in den Briefkasten eingeworfen wurde. Jedoch kann nicht nachvollzogen werden, ob der Brief beim Empfänger überhaupt angekommen ist und wann er angekommen ist. Dies kann gerade bei der Einhaltung der Kündigungsfrist wichtig werden. Kann beispielsweise ein Vertrag nur mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, so wäre die Zustellung der Kündigung am 31. Juli mit einer Frist zum 31. August unproblematisch. Geht die Kündigung hingegen erst am 5. August zu, würde die Kündigung erst einen Monat später zum 30. September wirksam werden. Dies könnte z. B. einen weiteren Monat zusätzliche Mietkosten oder Lohnkosten bedeuten. Um den Tag der Zustellung nachvollziehen zu können, ist es wichtig, sich für den rechtssicheren Zustellungsweg zu entscheiden.

Allgemein wird immer noch im Volksmund dazu geraten, eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf Einschreiben zu versenden. Beim Einschreiben mit Rückschein bekommt der Absender den Rückschein zugesendet, auf welchem vermerkt ist, wann der Brief übergeben worden ist. Problematisch ist allerdings, dass nicht vermerkt wird, an wen die Kündigung übergeben worden ist. Trifft der Postbote hingegen niemanden an, wird im Briefkasten nur eine Information hinterlassen, dass der Empfänger ein Schreiben bei der Post abholen soll. Wann und ob der Empfänger dies tut, ist offen und vielleicht wird das Schreiben sogar gar nicht abgeholt. Daher wird empfohlen, die Kündigung per Einwurf Einschreiben zu versenden. Dabei wird die Kündigung in den Briefkasten des Empfängers geworfen. Der Absender erhält eine Benachrichtigung darüber, an welchem Tag die Kündigung in den Briefkasten eingeworfen wurde. Damit gilt sie als zugestellt, weil sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Jedoch kann nicht nachgewiesen werden, dass sich in dem zugestellten Brief auch tatsächlich die Kündigung befunden hat. Zudem kann der Postbote auch nicht als Zeuge für den Zugang benannt werden.

Für die rechtssichere Zustellung einer Kündigung beauftragt man am besten einen dafür ausgebildeten Boten. Wir die Grünen Kuriere, haben uns in diesem Bereich spezialisiert und können unseren anwaltlich geprüften Service professionell deutschlandweit anbieten. Wir haben unseren Ablauf zertifizieren lassen, um die Rechtssicherheit nach unseren Möglichkeiten bestmöglichst für Sie zu erledigen. Wie liefern Ihnen Auslieferungsdaten die Sie vor Gericht verwenden können. Ferner kann der Zustellungszeitpunkt beim Empfänger genau nachgewiesen werden. Bei einem Einwurf der Kündigung in den Briefkasten wird dieser durch den Kurier dokumentiert. Wird die Kündigung persönlich durch den Boten zugestellt, hat der Kündigungsempfänger den Erhalt des Schreibens schriftlich zu bestätigen (Empfangsbekenntnis). Gerne beraten wie Sie zum Thema, Kündigung zustellen, auch persönlich und helfen Ihnen immer gerne weiter.

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